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   KG, 06.12.2004 - 12 U 10589/99   

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https://dejure.org/2004,11570
KG, 06.12.2004 - 12 U 10589/99 (https://dejure.org/2004,11570)
KG, Entscheidung vom 06.12.2004 - 12 U 10589/99 (https://dejure.org/2004,11570)
KG, Entscheidung vom 06. Dezember 2004 - 12 U 10589/99 (https://dejure.org/2004,11570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von vor Eröffnung des Konkursverfahrens geleisteter Zahlungen; Rechtsgrundlose Geldverschiebungen durch nicht ernsthaft gewollte Scheinvereinbarungen; Bindung des Zivilgerichts an die Tatsachenfeststellungen im rechtskräftigen Strafurteil; Indizwirkung von ...

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 288; ; ZPO § 290

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung eines strafprozessualen Geständnisses in einem Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 136/02

    Beweiswirkung eines Geständnisses im Strafverfahren

    Auszug aus KG, 06.12.2004 - 12 U 10589/99
    Auch entfaltet ein in einem anderen Prozess abgelegtes Geständnis nicht die Wirkungen der §§ 288, 290 ZPO, sondern ist lediglich im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen zu berücksichtigen (BGH, NJW-RR 2004, 100) = BGHReport 2004, 1115).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Auszug aus KG, 06.12.2004 - 12 U 10589/99
    Auch entfaltet ein in einem anderen Prozess abgelegtes Geständnis nicht die Wirkungen der §§ 288, 290 ZPO, sondern ist lediglich im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen zu berücksichtigen (BGH, NJW-RR 2004, 100) = BGHReport 2004, 1115).
  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Die in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren getroffenen Feststellungen sind somit auch hier im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen zu berücksichtigen ( BGH , NJW-RR 2004, Seiten 1001 f.; BGH , NJW 1994, Seiten 3165 ff.; BGH , VersR 1985, Seiten 83 ff.; BAG , NJW 1996, Seiten 1299 f.; KG Berlin , Urteil vom 06.12.2004, Az.: 12 U 10589/99; OLG Koblenz , Urteil vom 18.01.2007, Az.: 6 U 536/06; LG Köln , Urteil vom 21.04.2008, Az.: 2 O 684/06, nur teilw.

    In diesem Rahmen kann eine Vernehmung ggf. sogar eine so große Beweiskraft entfalten, dass sie zur richterlichen Überzeugungsbildung auch dann ausreicht, wenn die beweisbelastete Partei keine weiteren Beweismittel vorgebracht hat ( BGH , NJW-RR 2004, Seiten 1001 f.; KG Berlin , Urteil vom 06.12.2004, Az.: 12 U 10589/99; LG Köln , Urteil vom 21.04.2008, Az.: 2 O 684/06, nur teilw. in: NJW-Spezial 2008, Seite 602 ).

  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Die in dem strafrechtlichen Verfahren getroffenen Feststellungen sind somit auch hier im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen zu berücksichtigen ( BGH , NJW-RR 2004, Seiten 1001 f.; BGH , NJW 1994, Seiten 3165 ff.; BGH , VersR 1985, Seiten 83 ff.; BAG , NJW 1996, Seiten 1299 f.; KG Berlin , Urteil vom 06.12.2004, Az.: 12 U 10589/99; OLG Koblenz , Urteil vom 18.01.2007, Az.: 6 U 536/06; LG Köln , Urteil vom 21.04.2008, Az.: 2 O 684/06, nur teilw.

    In diesem Rahmen kann eine Vernehmung ggf. sogar eine so große Beweiskraft entfalten, dass sie zur richterlichen Überzeugungsbildung auch dann ausreicht, wenn die beweisbelastete Partei keine weiteren Beweismittel vorgebracht hat ( BGH , NJW-RR 2004, Seiten 1001 f.; KG Berlin , Urteil vom 06.12.2004, Az.: 12 U 10589/99; LG Köln , Urteil vom 21.04.2008, Az.: 2 O 684/06, nur teilw.

  • LG Bonn, 19.09.2018 - 19 O 421/17
    In diesem Rahmen kann das Geständnis jedoch eine so große Beweiskraft entfalten, dass es zur richterlichen Überzeugungsbildung auch dann ausreicht, wenn es widerrufen worden ist, sofern nicht gewichtige Gründe für die Unrichtigkeit des Geständnisses vorgebracht werden und alle Beweise erschöpft sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 136/02, NJW-RR 2004, 1001; OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2012 - 6 U 67/11, BeckRS 2012, 15313; OLG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 3 U 145/08, BeckRS 2012, 04976; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.04.2006 - 4 U 179/05, BeckRS 2006, 05566; KG, Urteil vom 06.12.2004 - 12 U 10589/99, juris, Rn. 24).

    Für den Beweiswert des strafgerichtlichen Urteils spricht daher, dass das Strafgericht nach § 244 Abs. 2 StPO gehalten ist, die Wahrheit zu erforschen und damit auch die Richtigkeit eines Geständnisses anhand der übrigen Beweismittel zu überprüfen (vgl. KG, Urteil vom 06.12.2004 - 12 U 10589/99, juris, Rn. 28; LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 16.11.2005 - 1 O 11466/04, BeckRS 2005, 152035, Rn. 49).

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